Gemeinde Senden

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"Phase 2" abgeschlossen

Die "Offenlage" im Rahmen der Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 23.02.2024 bis zum 25.03.2024 (einschließlich) stattgefunden.

Lärmaktionsplan im Entwurf

Bekanntmachung im Amtsblatt

Allgemeine Informationen

Gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen.

Die Gemeinde Senden ist gemäß dem "Portugal-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur erstmaligen Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung muss dabei den Mindestanforderungen des Anhangs V der genannten Richtlinie entsprechen.

Mit der Umgebungslärmrichtlinie wurde von der Europäischen Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Minderung des Umgebungslärms aufgestellt. Diese EG-Richtlinie ist durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt worden.

Basis des Lärmaktionsplanes ist die auf Grundlage des Artikels 7 der Richtlinie 2002/49/EG vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zuletzt erarbeitete Lärmkartierung, die Ende Oktober 2022 abgeschlossen wurde. Diese besteht aus grafischen Darstellungen (Lärmkarten) und Erläuterungen. Die den Lärmkarten zugrundeliegenden Straßenverkehrsbelastungsdaten resultieren dabei aus der Fortschreibung / Hochrechnung der Ergebnisse der bundesweiten Verkehrszählungen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung der durch das Gemeindegebiet südlich von Bösensell verlaufenden Haupteisenbahnstrecke des Bundes „Münster ‒ Wanne-Eickel“ erfolgt gemäß § 47e BImSchG durch das Eisenbahnbundesamt (EBA).

Die "Hauptverkehrsstraßen" im Sinne des im BImSchG verankerten Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sind demnach Straßenabschnitte der BAB 1, der BAB 43, der B 235 und der L 550. Umgerechnet entspricht diese Grenze einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von etwa 8.200 Kfz/24h. Straßen mit einer DTV < 8.200 Kfz/24h sind daher nicht Bestandteil der Lärmkartierung und somit auch vom Lärmaktionsplan ausgenommen. Dies betrifft unter anderem die Weseler Straße (L 551) und die L 550 nördlich des Knotenpunktes mit der L 551 in Bösensell sowie die L 844, die K 2 und die K 24 (teilweise auch als Ortsdurchfahrten) in Ottmarsbocholt. Kreis- und Gemeindestraßen sind definitionsgemäß ebenfalls von der Lärmkartierungspflicht des LANUV ausgenommen. Einzelheiten hierzu sind dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu entnehmen.

Archiv

Phase 1 (bereits abgeschlossen)

Die "frühzeitige Beteiligung" hat vom 16.12.2023 bis zum 19.01.2024 (einschließlich) stattgefunden.

Lärmaktionsplan im Vorentwurf

Bekanntmachung im Amtsblatt

 

Bau- und Planungsausschuss am 20.02.2024

Am 20.02.2024 wurde im Bau- und Planungsausschuss die Prüfung der frühzeitigen Beteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1) und Beschluss zur Offenlage (Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 2) gefasst. Weitere Infos

 

Weitere Informationen

Umfangreiche allgemeine Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für den Schienenverkehr

Für das Thema Schienenlärm ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung für Schienenlärm startete bereits am 20. November 2023. Bis zum 2. Januar 2024 konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Ansprechpartner

Herr Fister
Tel.: 02597 699-324
laermaktionsplanung(@)senden-westfalen.de

Leistungsportfolio

Zum Leistungsportfolio der Sendener Wirtschaftsförderung gehört:

  • Die Information über das gewerbliche Immobilienangebot und Beratung bei Suche nach Gewerbegrundstücken und –immobilien (für Produktions-, Büro-, Laden- und Lagerflächen)
  • Die Information und Beratung bei Neuansiedlungen, Betriebsverlagerungen und Betriebserweiterungen
  • Die Begleitung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem Fachbereich Bauen und Planen (einschließlich Herstellung von Kontakten zu übergeordneten Fachbehörden und anderen Einrichtungen)
  • Die Unterstützung in der Gründungsphase in Kooperation mit der wfc, der Kreishandwerkerschaft, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerksammer
  • Die Information über Existenzgründungs- und Fördermittelberatung (> Erstkontakt und Weitervermittlung an die zuständigen Stellen)
  • Die Unterstützung bei der Fach- und Nachwuchskräftegewinnung durch Kooperationen mit Schulen, Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft-Schule-Partner)
  • Die Durchführung von regelmäßigen Unternehmensbesuchen und Initiierung von Netzwerktreffen
  • Die Vermittlung zu Technologie-Transferstelle, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
  • Die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den örtlichen Gewerbevereinen
  • Die Entwicklung / Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur (z.B. Förderung des Breitbandausbaues, Ortskern- und Einzelhandelsentwicklung, Fortentwicklung von Gewerbegebieten)
  • Informationsdienst für Wirtschafts- und Strukturdaten, Öffentlichkeitsarbeit und Standortmarketing