Gemeindeeigene Förderung
Gewährung einer Zuwendung für Energiesparmaßnahmen
Die Gemeinde Senden fördert zusätzlich aus eigener Initiative Bauvorhaben, die besondere Kriterien in den Bereichen Umwelt und Energie erfüllen. Ziel dieser gemeindlichen Förderung ist es, die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu verringern.
Aus diesem Grunde werden solche Neubauvorhaben gefördert, die über die ohnehin einzuhaltenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 29.04.2009 hinaus zusätzliche Energiesparmaßnahmen berücksichtigen, die so zu weiteren Energieeinsparungen führen. Hierbei ist die Höhe der Förderung abhängig von dem jährlichen Primärenergiebedarf.
Die Förderung staffelt sich wie folgt:
Passivhaus
Jahres-Primärenergieverbrauch bis max. 15 kWh je m2 Gebäudenutzfläche:
Förderung in Höhe von 20,00 € je m2 Wohnfläche.
Energiesparhaus 40
Jahres-Primärenergieverbrauch bis max. 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche:
Förderung in Höhe von 15,00 € je m2 Wohnfläche
Die Höchstförderfläche beträgt sowohl für das Passivhaus als auch für das Energiesparhaus jeweils max. 156 m2 Wohnfläche. Die Einhaltung dieser Maximalwerte ist durch eine/n nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauvorlageberechtigte/n Architekten/in unter Zugrundelegung einer Nachweisberechnung auf Basis der Energieeinsparverordnung vor Baubeginn vorzulegen.
Die Gemeinde Senden behält sich vor, im Einzelfall durch Kontrollen an der Baustelle bzw. nach Fertigstellung des Gebäudes durch eine/n von der Gemeinde zu bestellende/n Fachingenieur/in prüfen zu lassen, ob die geforderten Kriterien erfüllt sind.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Bezugsfertigkeit des Bauvorhabens sowie nach Durchführung der Dichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test).
Modellaltbausanierungen
Die Gemeinde Senden fördert zusätzlich aus eigener Initiative Bauvorhaben im Bereich der Altbausanierung. Ziel dieser gemeindlichen Förderung ist es, die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu verringern. Altbaubesitzer sollen motiviert werde, ihre Häuser energetisch zu sanieren.
- Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die nach dem KfW Programm Nr. 151 oder 430 förderfähig sind und vor dem 31.12.1983 fertiggestellt wurden.
- Es werden keine energetischen Einzelmaßnahmen gefördert.
- Anforderungen des KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) müssen mit Nachweis des Gebäudeenergieberaters erfüllt werden.
- 3 Jahre Energie-Verbrauchsdokumentation (vor und nach der Maßnahme).
- Öffentlichkeitswirksame Begleitung durch Gemeinde u. Presse.
- Energieeinsparberatung vor Ort nach dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA);
Förderanträge sind vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu richten. - Einsatz regenerativer Energien soll berücksichtigt werden,
z.B. Solare Warmwasserbereitung oder Holzhackschnitzel-, Pelletheizung. - Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Höhe der Förderung:
- Förderhöhe je Gebäude 3.500,- €.
- Jeder Eigentümer bekommt maximal ein Gebäude gefördert.
- Die Entscheidung obliegt der Gemeinde. Es handelt sich um eine freiwillige Förderung der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen:
- die vor der Bewilligung bereits begonnen oder durchgeführt worden sind.
- denen planungs- oder baurechtliche Belange entgegenstehen.
- bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Die Gemeinde Senden behält sich vor, im Einzelfall durch Kontrollen an der Baustelle bzw. nach Fertigstellung des Gebäudes durch eine/n von der Gemeinde zu bestellende/n Fachingenieur/in prüfen zu lassen, ob die geforderten Kriterien erfüllt sind.
Eine Teilauszahlung von 3.000,- € erfolgt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und einer Bestätigung der Umsetzung der unter Punkt 3 „vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen“ bzw. des beiliegendem Sanierungskonzepts eingetragenen Maßnahmen durch den Gebäudeenergieberater.
Die Schlusszahlung von 500,- € erfolgt, wenn die dreijährige Verbrauchsdokumentation nach der Umsetzung der Baumaßnahme eingereicht wird.
PDF-Dokumente zum Download:
Bei Rückfragen oder Interesse an weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bauen & Planen
Herr Thoms
Tel.: 02597/699-311
E-Mail: u.thoms(at)senden-westf.de






