Sendener Wappen

Das Wappen der Gemeinde Senden

Beschreibung des Wappens

Auf silbernem Grund eine stilisierte grüne Linde, überzogen von einem schrägrechten roten vierlätzigen Turnierkragen.

Die Linde soll daran erinnern, dass es sich bei Senden um einen alten Gerichtsort handelt; mit ihr wird gleichzeitig auf das Siegel eines Sendener Frei- und Gografen aus dem Jahre 1652 zurückgegriffen, das einen Baum zeigt. Der Turnierkragen ist dem Siegel der Herren von Senden, genannt Benekamp, entnommen. Rot und Silber sind die Farben des Geschlechts von Droste, das seit über 500 Jahren auf Haus Senden sitzt.

Das Wappen wurde am 3. Oktober 1966 durch den Innenminister des Landes NRW genehmigt und am 15. September 1975 nach der kommunalen Neugliederung bestätigt.