Entwurf der Haushaltssatzung 2012
für die Gemeinde Senden
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Senden mit ihren Anlagen liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Gemeinderat im
Rathaus der Gemeinde Senden,
Münsterstraße 30, 48308 Senden
Zimmer 213, 214 und 215
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus bzw. steht Ihnen hier zum Download bereit.
Entwurf der Haushaltssatzung 2012
Einwohner/innen oder Abgabepflichtige können Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe bis spätestens 29.02.2012 der Gemeinde schriftlich zuleiten oder während der o.g. Dienstzeiten im Rathaus, Zi. 213, 214 oder 214, mündlich zu Protokoll geben. Über Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Senden in öffentlicher Sitzung.
Rede von Bürgermeister Alfred Holz zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2012 am 02. Februar 2012:






