Entwurf der Haushaltssatzung 2010
für die Gemeinde Senden
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Senden mit ihren Anlagen liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Gemeinderat im
Rathaus der Gemeinde Senden,
Münsterstraße 30, 48308 Senden
Zimmer 213 und 214
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus bzw. steht Ihnen hier zum Download bereit.
Entwurf der Haushaltssatzung 2010 (2.958 kB)
Einwohner/innen oder Abgabepflichtige können Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe bis spätestens 19.01.2010 der Gemeinde schriftlich zuleiten oder während der o.g. Dienstzeiten im Rathaus, Zi. 213 oder 214, mündlich zu Protokoll geben. Über Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Senden in öffentlicher Sitzung.
Rede von Bürgermeister Alfred Holz zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes für das Jahr 2010 am 17. Dezember 2009:
Rede Haushaltsplan-Entwurf 2010 (85 kB)






