Einführung getrennter Abwassergebühren

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Aufgrund eines verbindlichen Gerichtsurteils führt die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2008 die gesplittete Abwassergebühr ein.

Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat am 18.12.2007 entschieden, dass auch in Städten und Gemeinden mit weitgehend ähnlicher Bebauungsstruktur der einheitliche Berechnungsmaßstab nach dem Frischwasserverbrauch für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser nicht zu gerechten Ergebnissen führt. Das Urteil ist seit dem 13.05.2008 rechtskräftig.

Alle Städte und Gemeinden, die Schmutzwasser und Niederschlagswasser noch nicht getrennt abrechnen, waren daher gehalten, ihr Abrechnungssystem entsprechend zu ändern.

Dazu wird das bisher bestehende Abrechnungssystem, wonach die Abwassergebühr nach einem einheitlichen Frischwassermaßstab berechnet wird, umgestellt. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden nunmehr getrennt und teilweise über eine Gebühr für Schmutzwasser sowie andernteils über eine Gebühr für Niederschlagswasser abgerechnet. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern um eine Kostenumverteilung, die bei den einzelnen Gebührenzahlern zu höheren aber auch zu niedrigeren Belastungen führen kann.

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